Wieder einmal versucht man, ein wichtiges sozialpolitisches Anliegen mit Angstmacherei zu bekämpfen. Die Einführung eines allgemein verbindlichen gesetzlichen Mindestlohns führe zu einer höheren Arbeitslosigkeit und zu einer Schwächung der Schweizer Wirtschaft gegenüber der ausländischen Konkurrenz, wird behauptet. Mit den genau gleichen Argumenten wurde schon gegen die Einführung der AHV, gegen die Abschaffung von Kinder- und Sonntagsarbeit und gegen die Einführung der 5-Tage-Woche gekämpft. Trotzdem sind diese Forderungen heute alle verwirklicht. Ist die Schweizer Wirtschaft deswegen zusammengebrochen? Natürlich nicht, ganz im Gegenteil…
Tatsache ist, dass heute 330‘000 Menschen in der Schweiz trotz voller Erwerbstätigkeit nicht genug verdienen, um einen minimalen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Und das im reichsten Land der Welt! Am 18. Mai stimmen wir nicht über einen Luxuslohn ab, sondern nur darüber, dass alle in der Schweiz Erwerbstätigen mindestens 22 Franken pro Stunde verdienen sollen. Bescheidener geht es nun wirklich nicht. Stimmen wir daher am 18. Mai der Mindestlohninitiative zu und setzen damit diesem unwürdigen Zustand und der Respektlosigkeit gegenüber Hunderttausenden hart arbeitenden und dennoch Armut leidenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein Ende!
(Dieser Abstimmungsaufruf wurde auch von der Buchser «Bärenrunde», einer offenen Gesprächsplattform für wirtschafts- und gesellschaftspolitische Zukunftsfragen, veröffentlicht. www.bärenrunde.ch)
Posts mit dem Label Abstimmungen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Abstimmungen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Mittwoch, 7. Mai 2014
Mittwoch, 30. April 2014
Das Rädchen und die Maschine
Könnte die Festschreibung eines gesetzlichen Mindestlohns dazu führen, dass zahlreiche Kleinbetriebe schliessen müssten, weil sie nicht mehr konkurrenzfähig wären bzw. weil sie schlicht und einfach nicht genug Geld verdienen, um allen ihren Angestellten einen Stundenlohn von mindestens 22 Franken zahlen zu können? Könnte die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns deshalb dazu führen, dass zahlreiche Arbeitsplätze verloren gingen?
Nur schon dass solche Fragen in der aktuellen Diskussion um die Mindestlohninitiative eine wichtige Rolle spielen, zeigt, wie krank unser Wirtschaftssystem ist. Offensichtlich müssen zu seiner Aufrechterhaltung mindestens ein Zehntel aller Erwerbstätigen darauf verzichten, selbst bei voller Erwerbstätigkeit und härtestem Arbeitseinsatz einen genug grossen Lohn zu bekommen, um davon einigermassen anständig leben zu können. Während gleichzeitig die Einkommen und Vermögen all jener, die bereits jetzt um ein Vielfaches reicher sind, weiter und weiter unaufhaltsam in die Höhe wachsen…
Deshalb geht es in der Abstimmung vom 18. Mai nicht nur um den Mindestlohn. Es geht vor allem auch um die Frage nach den Grundlagen und den Gesetzmässigkeiten der gesamten Arbeitswelt und der gesamten Geld- und Wirtschaftsordnung, der wir unterworfen sind und die man aufgrund ihrer immer drastischer zutage tretenden Widersprüche eigentlich schon längst nicht mehr als «Ordnung», sondern, viel zutreffender, als «Unordnung» bezeichnen müsste.
Diese kapitalistische Wirtschafts-Unordnung ist eine komplexe Riesenmaschine, bei der alles mit allem ineinander verzahnt ist. Einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, bedeutet im besten Falle, ein einzelnes kleines Rädchen dieser Riesenmaschine auszuwechseln bzw. ein wenig langsamer drehen zu lassen. Die Folge – so lange am Grundmechanismus der Maschine nichts geändert wird – ist klar: Alle anderen Rädchen werden sich danach nur umso schneller drehen und die Auspressung der Werktätigen durch die Besitzenden wird an tausend anderen Stellen nur umso unerbittlicher ihren Fortgang nehmen.
Ist es aufgrund solcher Überlegungen völlig unwichtig und überflüssig, sich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns einzusetzen? Natürlich nicht. Jeder Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit, und sei er noch so klein, ist ein guter Schritt. Aber selbst wenn der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns die Mehrheit der Bevölkerung zustimmen würde und selbst wenn die 1:12- Initiative angenommen worden wäre und selbst wenn noch viele, viele weitere ähnliche Ideen und Initiativen erfolgreich wären – es würde alles nicht genügen, so lange wir nicht mit ebenso viel Aufwand und Tatkraft für den Aufbau einer von Grund auf neuen Wirtschaftsordnung arbeiten, die nicht mehr auf Ausbeutung und Profitmaximierung ausgerichtet ist, sondern auf die realen Lebensbedürfnisse von Mensch und Natur heute und in Zukunft.
Nur schon dass solche Fragen in der aktuellen Diskussion um die Mindestlohninitiative eine wichtige Rolle spielen, zeigt, wie krank unser Wirtschaftssystem ist. Offensichtlich müssen zu seiner Aufrechterhaltung mindestens ein Zehntel aller Erwerbstätigen darauf verzichten, selbst bei voller Erwerbstätigkeit und härtestem Arbeitseinsatz einen genug grossen Lohn zu bekommen, um davon einigermassen anständig leben zu können. Während gleichzeitig die Einkommen und Vermögen all jener, die bereits jetzt um ein Vielfaches reicher sind, weiter und weiter unaufhaltsam in die Höhe wachsen…
Deshalb geht es in der Abstimmung vom 18. Mai nicht nur um den Mindestlohn. Es geht vor allem auch um die Frage nach den Grundlagen und den Gesetzmässigkeiten der gesamten Arbeitswelt und der gesamten Geld- und Wirtschaftsordnung, der wir unterworfen sind und die man aufgrund ihrer immer drastischer zutage tretenden Widersprüche eigentlich schon längst nicht mehr als «Ordnung», sondern, viel zutreffender, als «Unordnung» bezeichnen müsste.
Diese kapitalistische Wirtschafts-Unordnung ist eine komplexe Riesenmaschine, bei der alles mit allem ineinander verzahnt ist. Einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, bedeutet im besten Falle, ein einzelnes kleines Rädchen dieser Riesenmaschine auszuwechseln bzw. ein wenig langsamer drehen zu lassen. Die Folge – so lange am Grundmechanismus der Maschine nichts geändert wird – ist klar: Alle anderen Rädchen werden sich danach nur umso schneller drehen und die Auspressung der Werktätigen durch die Besitzenden wird an tausend anderen Stellen nur umso unerbittlicher ihren Fortgang nehmen.
Ist es aufgrund solcher Überlegungen völlig unwichtig und überflüssig, sich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns einzusetzen? Natürlich nicht. Jeder Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit, und sei er noch so klein, ist ein guter Schritt. Aber selbst wenn der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns die Mehrheit der Bevölkerung zustimmen würde und selbst wenn die 1:12- Initiative angenommen worden wäre und selbst wenn noch viele, viele weitere ähnliche Ideen und Initiativen erfolgreich wären – es würde alles nicht genügen, so lange wir nicht mit ebenso viel Aufwand und Tatkraft für den Aufbau einer von Grund auf neuen Wirtschaftsordnung arbeiten, die nicht mehr auf Ausbeutung und Profitmaximierung ausgerichtet ist, sondern auf die realen Lebensbedürfnisse von Mensch und Natur heute und in Zukunft.
Dienstag, 11. Februar 2014
Masslosigkeit: Ja, aber...
Wenn die SVP – wie sie das in ihrem Abstimmungskampf für die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» getan hat – behauptet, «Masslosigkeit schade», hat sie ja eigentlich recht. Nur müsste es ehrlicherweise heissen: «Kapitalismus schadet». Denn diese Masslosigkeit, dieses unbeirrte Festhalten an der Ideologie eines endlosen Wirtschaftswachstums, das Hin- und Herschieben von Gütern quer über alle Grenzen hinweg zu reinen Profitzwecken, die explodierenden Bodenpreise, Wohnungsmieten und Krankenkassenprämien, die wachsende Zahl von Menschen, die dem steigenden Leistungsdruck nicht gewachsen sind und zu «Sozialfällen» werden, die Abwanderung einer immer grösseren Zahl von Menschen aus Ländern, in denen es überhaupt keine Erwerbsmöglichkeiten gibt, in andere Länder, wo es im Vergleich zur vorhandenen Bevölkerung viel zu viele Erwerbsmöglichkeiten gibt, das damit verbundene, immer drastischere Auseinanderklaffen zwischen Zentren des Reichtums und Zonen der Armut, das rücksichtslose Verprassen natürlicher Ressourcen auf Kosten zukünftiger Generationen, die unaufhaltsame Verbetonierung wertvollsten Kulturlandes, die überfüllten Züge, die verstopften Strassen – dies alles ist ja nicht über Nacht zufällig vom Himmel gefallen, sondern ist nichts anderes als die ganz natürliche und logische Folge jenes Wirtschaftssystems, das man Kapitalismus nennt, und das nicht auf soziale Gerechtigkeit und schon gar nicht auf den Respekt gegenüber Mensch und Natur ausgerichtet ist, sondern einzig und allein darauf, mithilfe der Herstellung, des Handels und des Verkaufs einer unablässig wachsenden Menge an Gütern einen möglichst grossen und unablässig wachsenden materiellen Profit zu erzeugen.
Das Fatale daran ist, dass ausgerechnet die SVP, die bei jeder Gelegenheit für die grösstmögliche «Freiheit» und Selbstentfaltung einer durch und durch wachstumsorientierten kapitalistischen Wirtschaftslogik eintritt und sich gegen jegliche staatliche Kontrolle oder Einmischung zur Wehr setzt, gleichzeitig aus den zerstörerischen und lebensfeindlichen Auswirkungen dieses Systems am allermeisten politisches Kapital zu schlagen vermag, indem es ihr nämlich immer und immer wieder gelingt, die in der Bevölkerung vorhandenen Ängste und Frustrationen auf eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen, die so genannten «Ausländerinnen» und «Ausländer», umzulenken.
Erst eine umfassende und tiefgreifende Analyse der Prinzipien und daraus resultierenden Auswirkungen des kapitalistischen Denk-, Geld- und Wirtschaftssystems kann diesen Schwindel ans Licht bringen. So lange dies nicht erfolgt, kann keine echte Alternative zu jener «Masslosigkeit» in Form der kapitalistischen Wachstumsideologie entwickelt werden, der wir alle zusammen – ob «Linke» oder «Rechte», ob SP oder SVP – gleichermassen unterworfen sind. Einfach gesagt: Wir brauchen eine von Grund auf neue, nicht auf die Bedürfnisse des nach seiner Selbstvermehrung schreienden Kapitals, sondern auf die Bedürfnisse von Mensch und Natur ausgerichtete Wirtschaftsordnung. Alles andere ist reine Symptombekämpfung, Augenwischerei und Selbsttäuschung.
Das Fatale daran ist, dass ausgerechnet die SVP, die bei jeder Gelegenheit für die grösstmögliche «Freiheit» und Selbstentfaltung einer durch und durch wachstumsorientierten kapitalistischen Wirtschaftslogik eintritt und sich gegen jegliche staatliche Kontrolle oder Einmischung zur Wehr setzt, gleichzeitig aus den zerstörerischen und lebensfeindlichen Auswirkungen dieses Systems am allermeisten politisches Kapital zu schlagen vermag, indem es ihr nämlich immer und immer wieder gelingt, die in der Bevölkerung vorhandenen Ängste und Frustrationen auf eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen, die so genannten «Ausländerinnen» und «Ausländer», umzulenken.
Erst eine umfassende und tiefgreifende Analyse der Prinzipien und daraus resultierenden Auswirkungen des kapitalistischen Denk-, Geld- und Wirtschaftssystems kann diesen Schwindel ans Licht bringen. So lange dies nicht erfolgt, kann keine echte Alternative zu jener «Masslosigkeit» in Form der kapitalistischen Wachstumsideologie entwickelt werden, der wir alle zusammen – ob «Linke» oder «Rechte», ob SP oder SVP – gleichermassen unterworfen sind. Einfach gesagt: Wir brauchen eine von Grund auf neue, nicht auf die Bedürfnisse des nach seiner Selbstvermehrung schreienden Kapitals, sondern auf die Bedürfnisse von Mensch und Natur ausgerichtete Wirtschaftsordnung. Alles andere ist reine Symptombekämpfung, Augenwischerei und Selbsttäuschung.
Montag, 27. Januar 2014
Respektlos und dumm
Ein unter anderem auch in unserer Lokalzeitung, dem «Werdenberger & Obertoggenburger» vom 27. Januar, veröffentlichtes Inserat des der SVP nahestehenden «Egerkinger-Komitees» zur Abstimmung über die «Masseneinwanderungsinitiative» zeigt eine Grafik, bei der eine rote Kurve unten links im Jahre 1970 beginnt und dann immer steiler nach oben steigt, um irgendwo etwa beim Jahr 2040 zu enden. Im rot gefüllten Feld, das die wachsende Anzahl des muslimischen Anteils an der Schweizer Bevölkerung darstellen soll, ist eine in eine schwarze Burka gekleidete Frau zu sehen und zuoberst steht in roten Lettern: «Bald 1 Million Muslime?». Weshalb und vor wem will uns dieses Inserat Angst machen? Von allen Muslimen, die ich persönlich kenne, entsprechen kein Einziger und keine Einzige dem Bild, das in diesem Inserat gezeichnet wird. Alle Muslime, die ich kenne, sind Menschen wie du und ich, gehen täglich zur Schule oder zur Arbeit, fallen weder durch ihre Kleidung noch durch ihr Benehmen speziell auf, sind offen, umgänglich und praktizieren ihre Religion nicht anders als die allermeisten Christinnen und Christen, nämlich ohne jeglichen Fanatismus und ohne Angehörige anderer Religionsgruppen davon überzeugen zu wollen, ihre Religion sei besser als andere. Menschen bloss auf ihre Religionszugehörigkeit zu reduzieren und dieser erst noch eine einseitig negative Symbolik zuzuschreiben, ist nicht nur unanständig und respektlos, sondern auch so ziemlich das Dümmste, was man tun kann, werden doch genau dadurch Vorurteile und Hassgefühle hervorgerufen, die es vorher gar nicht gegeben hat. Dass die Befürworter der «Masseneinwanderungsinitiative» zu solchen Mitteln greifen müssen, zeigt, dass sie für ihr Anliegen offensichtlich keine besseren und wirklich überzeugenden Argumente haben.
Samstag, 23. November 2013
Von der 1:12-Initiative zur 1:1-Initiative
Unabhängig davon, ob die 1:12-Initiative in der morgigen Volksabstimmung angenommen wird oder nicht: Wohl noch nie stand die Frage nach der Lohngerechtigkeit über eine so lange Zeit im Zentrum der öffentlichen schweizerischen Politdiskussion. Und dass dies ein Thema ist, das nicht nur die Schweiz bewegt, zeigt sich am grossen internationalen Echo auf die 1:12-Initiative: In Deutschland, Grossbritannien, Italien, Spanien und Griechenland haben verschiedene Medien über das schweizerische Volksbegehren berichtet, in den USA widmete gar das renommierte «Wall Street Journal» der 1:12-Initiative einen Artikel, ein südkoreanischer Fernsehsender brachte ebenfalls einen Beitrag zu diesem Thema und linke Organisationen in Italien, Frankreich, Portugal, Deutschland, Österreich und Kosovo haben Interesse an der 1:12-Forderung signalisiert, während die spanischen Sozialisten sie sogar bereits in ihr Wirtschaftsprogramm aufgenommen haben.
Die Diskussion über die Lohngerechtigkeit wird daher am 24. November 2013 wohl kaum zu Ende sein, sondern aller Voraussicht nach erst so richtig losgehen.
Doch was ist ein wirklich gerechter Lohn? Ist ein Verhältnis von 1:12 zwischen Tiefst- und Höchstlöhnen nicht ebenso willkürlich und damit letztlich auch ungerecht wie ein Verhältnis von 1:20 oder 1:6? Kann jemand zwölf Mal mehr leisten als ein anderer? Kann eine bestimmte Arbeit zehn Mal, drei Mal oder doppelt so «wertvoll» sein wie eine andere? Wäre das einzige wirklich Logische und Gerechte nicht erst ein Verhältnis von 1:1, ein «Einheitslohn» also?
Nehmen wir zum Beispiel einen Vermögensverwalter. Um seinen lukrativen Job ausüben zu können, der ihm am Ende jedes Monats ein weit überdurchschnittliches Einkommen beschert, ist der Vermögensverwalter auf eine Vielzahl von Tätigkeiten angewiesen, die von anderen Menschen unterschiedlichster Berufsrichtung erbracht werden. Denken wir nur etwa an das Gebäude, in dem der Vermögensverwalter sein Büro eingerichtet hat. Dieses Gebäude würde nicht stehen, wenn es all jene Maurer, Zimmerleute, Gipser, Architekten, Kranführer, Bauzeichnerinnen, Elektriker, Malerinnen, Bodenleger, Lüftungsspezialisten, Dachdecker, Heizungs- und Sanitärinstallateure nicht gäbe, die es geplant, gebaut und ausgestattet haben. Oder das Auto, welches es dem Vermögensverwalter erlaubt, jederzeit und an jedem beliebigen Ort Kundenbesuche zu tätigen – wiederum ist es eine fast unübersehbare Vielzahl an Berufsleuten, von den Fliessbandarbeitern in der Autofabrik über Designer und Motorenbauer bis zu den Automechanikern, die mit ihrer täglichen Arbeit gewährleisten, dass Autos nicht nur hergestellt werden, sondern auch jederzeit in fahrtüchtigem Zustand verbleiben, während gleichzeitig unzählige Bauarbeiter damit beschäftigt sind, Strassen, Tunnels und Brücken zu erstellen bzw. instand zu halten, damit Berufstätige wie der Vermögensverwalter einen möglichst geringen Teil ihrer Arbeitszeit für das Bewältigen der Distanzen zwischen den einzelnen Kunden aufzubringen haben. Aber auch das ist längst noch nicht alles. Höchstwahrscheinlich besucht der Vermögensverwalter seine Kunden nicht nackt. Seine gesamte Ausstattung an Kleidern, Schuhen, Accessoires, seine Brille, das Duschmittel, der Rasierapparat, sein Aktenkoffer, der Papierblock, der Kugelschreiber, die Kaffeetasse, der Regenschirm – alles und jedes musste von irgendwem irgendwo erst einmal hergestellt worden sein. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass sich der Vermögensverwalter von Luft ernährt. Beginnt sein Arbeitstag, haben bereits Tausende von Bauern und Landarbeiterinnen, Bäcker, Metzger, Arbeiterinnen und Arbeiter in Zuckermühlen, Teigwaren- und Getränkefabriken, Lastwagenfahrer und Angestellte in den Supermärkten ein Riesenpensum Arbeit geleistet, damit sich der Vermögensverwalter mindestens dreimal täglich vielseitig und ausreichend ernähren kann, um seine Arbeit mit vollen Kräften und bei bester Gesundheit leisten zu können. Und falls er dennoch eines Tages ernstlich erkranken oder gar von einem Unfall betroffen sein sollte, steht ihm von der Apothekerin und der Physiotherapeutin über die Krankenschwester bis zum Augenarzt oder dem Chirurgen wiederum ein Riesenheer an extra hierfür ausgebildeten Berufsleuten zur Verfügung, die dafür sorgen, dass der Vermögensverwalter seine Arbeit so schnell wie möglich wieder aufnehmen kann. Wir könnten jetzt noch von der Coiffeuse des Vermögensverwalters sprechen, von der Verkäuferin, welche ihn bei der Wahl einer neuen Krawatte berät, von den Mitarbeiterinnen des Callcenters, die seine telefonischen Anfragen an die richtigen Stellen weiterleiten, vom Informatiker, der für ihn stets die neuesten Computerprogramme installiert, von den Männern von der Kehrichtabfuhr oder vom Schneeräumungsdienst, die dafür sorgen, dass die Aus- und Einfahrt zu seinem Parkplatz jederzeit ungehindert passierbar ist, von den Angestellten des öffentlichen Abwasserdienstes, welche Kanäle und Abwasserrohre von Abfall befreien, damit es keine Überschwemmungen gibt, von den Köchen und den Kellnerinnen in dem Spezialitätenrestaurant, wo er sich mit Kunden oder Geschäftspartnern regelmässig zum Arbeitslunch trifft – die Liste all jener Menschen, ohne deren Arbeit der Vermögensverwalter seine eigene berufliche Tätigkeit nicht einen einzigen Tag lang ausüben könnte, liesse sich ins schier Unendliche ausdehnen und man könnte wohl leicht damit ein ganzes Buch füllen.
Eigentlich wäre es daher bloss ein selbstverständliches Gebot der Fairness, wenn der Vermögensverwalter zumindest einen Teil seines weit überdurchschnittlichen Einkommens, welches er am Ende jedes Monats auf seinem Konto hat, an all jene weitergeben würde, die mit so viel Einsatz und Fleiss dazu beigetragen haben, dass er seine Tätigkeit überhaupt ausüben kann. Man könnte nun lange und ausführlich darüber diskutieren, wie gross der Anteil sein müsste, den er von seinem Einkommen dafür abzweigen müsste, damit er ein gutes Gewissen haben könnte, sich nicht auf Kosten anderer bereichert zu haben. Eigentlich gibt es darauf nur eine einzige wirklich logische, einleuchtende Antwort: Er müsste von seinem eigenen Einkommen genau so viel abziehen und an alle, die ihm zu dessen Erzielung verholfen haben, weitergeben, bis alle – inklusive er selber – den gleichen Anteil am gesamten Einkommen aller hätten. Denn der Vermögensverwalter ist ja nicht der Einzige, der sich an der Arbeit anderer bereichert. Alle sind auf berufliche Tätigkeiten unzähliger anderer angewiesen, damit sie ihre eigene berufliche Tätigkeit ausüben können. Alle bereichern sich deshalb auf Kosten anderer. Ausser natürlich jene, die einen – im Quervergleich mit sämtlichen anderen Berufen – unterdurchschnittlichen Lohn verdienen. Bei ihnen ist es genau umgekehrt. So wie alle überdurchschnittlich Verdienenden sich auf Kosten anderer bereichern, so wird allen unterdurchschnittlich Verdienenden ein Teil ihres Lohnes, auf den sie eigentlich Anspruch hätten, vorenthalten. Wenn wir daher auf diesem Gedankenweg schliesslich zur Forderung nach einem Einheitslohn gelangen, dann ist das bloss so etwas Simples und Logisches, wie es zum Beispiel in jedem afrikanischen Dorf üblich war, bevor das Land von den Europäern erobert wurde: Kamen die Männer gegen Abend von der Jagd nach Hause – der eine hatte zwei Affen gefangen, der andere nur einen, wieder einer gar vier und andere überhaupt keinen –, dann wurde das erlegte Fleisch in genauso viele gleich grosse Stücke zerlegt, dass alle Männer, Frauen und Kinder des Dorfes den genau gleich grossen Anteil daran zu essen bekamen.
Denken wir das Ganze logisch weiter, dann müsste ein Einheitslohn freilich nicht nur innerhalb eines einzelnen Landes, sondern weltweit gelten. Denn, um auf das Beispiel unseres Vermögensverwalters zurückzukommen: Höchstwahrscheinlich stammt mindestens die Hälfte aller Lebensmittel, die er verzehrt, von Ländern ausserhalb der Schweiz, Abertausende Menschen von Spanien über Tunesien und Brasilien bis nach Australien und Vietnam haben schwerste Arbeit dafür geleistet, dass sich der Vermögensverwalter jeden Tag so abwechslungsreich und üppig ernähren kann. Eine unabsehbare Zahl von hart arbeitenden und wenig verdienenden Frauen in Rumänien, Bangladesch und China haben all die Kleider genäht, mit denen sich der Vermögensverwalter bei seinen Kunden so elegant präsentiert. Weder sein Computer, sein Smartphone noch sein Auto stünden ihm zur Verfügung, wenn sie nicht von Arbeiterinnen und Arbeitern in Taiwan, Japan, Südkorea oder China mit einem Riesenaufwand an Fleiss, Sorgfalt und Präzision hergestellt worden wären und wenn nicht unzählige Männer in Chile, Polen oder Südafrika jeden Tag ihr Leben aufs Spiel setzten, um noch aus den gefährlichsten Gruben und Schächten tief unter der Erde all jene Metalle und Stoffe ans Tageslicht zu befördern, welche zur Herstellung aller dieser Geräte unerlässlich sind. Mit jedem Dollar, der über dem weltweiten Durchschnittslohn liegt, bereichert sich der Vermögensverwalter Tag für Tag auf Kosten anderer. Mit jedem Dollar, den ein Kaffeebauer in Costa Rica, ein Kohlearbeiter in Argentinien oder eine Teppichknüpferin in Pakistan weniger verdient als den weltweiten Durchschnittslohn, wird ihnen allen jener gerechte Anteil am globalen wirtschaftlichen Gesamtgewinn vorenthalten, der sich ohne ihre tägliche Plackerei und ihr tägliches Elend in Sekundenbruchteilen in Nichts auflösen würde.
«Der Unterschied zwischen so genannt höherer – gut bezahlter – und so genannt einfacherer – schlecht bezahlter – Arbeit», sagte Karl Marx, «beruht auf blossen Illusionen und hat einzig und allein mit der hilfloseren Lage derer zu tun, die weniger Macht haben, den echten Wert ihrer Arbeit zu ertrotzen.» Was sollte man dem noch beifügen. Höchstens vielleicht noch so viel: Die nächste Initiative kommt bestimmt. Vielleicht ist es ja dann eine 1:1-Initiative. Aber eine, die nicht nur innerhalb jedes einzelnen Unternehmens Gültigkeit haben soll. Und auch nicht nur innerhalb eines einzelnen Landes. Sondern weltweit.
Die Diskussion über die Lohngerechtigkeit wird daher am 24. November 2013 wohl kaum zu Ende sein, sondern aller Voraussicht nach erst so richtig losgehen.
Doch was ist ein wirklich gerechter Lohn? Ist ein Verhältnis von 1:12 zwischen Tiefst- und Höchstlöhnen nicht ebenso willkürlich und damit letztlich auch ungerecht wie ein Verhältnis von 1:20 oder 1:6? Kann jemand zwölf Mal mehr leisten als ein anderer? Kann eine bestimmte Arbeit zehn Mal, drei Mal oder doppelt so «wertvoll» sein wie eine andere? Wäre das einzige wirklich Logische und Gerechte nicht erst ein Verhältnis von 1:1, ein «Einheitslohn» also?
Nehmen wir zum Beispiel einen Vermögensverwalter. Um seinen lukrativen Job ausüben zu können, der ihm am Ende jedes Monats ein weit überdurchschnittliches Einkommen beschert, ist der Vermögensverwalter auf eine Vielzahl von Tätigkeiten angewiesen, die von anderen Menschen unterschiedlichster Berufsrichtung erbracht werden. Denken wir nur etwa an das Gebäude, in dem der Vermögensverwalter sein Büro eingerichtet hat. Dieses Gebäude würde nicht stehen, wenn es all jene Maurer, Zimmerleute, Gipser, Architekten, Kranführer, Bauzeichnerinnen, Elektriker, Malerinnen, Bodenleger, Lüftungsspezialisten, Dachdecker, Heizungs- und Sanitärinstallateure nicht gäbe, die es geplant, gebaut und ausgestattet haben. Oder das Auto, welches es dem Vermögensverwalter erlaubt, jederzeit und an jedem beliebigen Ort Kundenbesuche zu tätigen – wiederum ist es eine fast unübersehbare Vielzahl an Berufsleuten, von den Fliessbandarbeitern in der Autofabrik über Designer und Motorenbauer bis zu den Automechanikern, die mit ihrer täglichen Arbeit gewährleisten, dass Autos nicht nur hergestellt werden, sondern auch jederzeit in fahrtüchtigem Zustand verbleiben, während gleichzeitig unzählige Bauarbeiter damit beschäftigt sind, Strassen, Tunnels und Brücken zu erstellen bzw. instand zu halten, damit Berufstätige wie der Vermögensverwalter einen möglichst geringen Teil ihrer Arbeitszeit für das Bewältigen der Distanzen zwischen den einzelnen Kunden aufzubringen haben. Aber auch das ist längst noch nicht alles. Höchstwahrscheinlich besucht der Vermögensverwalter seine Kunden nicht nackt. Seine gesamte Ausstattung an Kleidern, Schuhen, Accessoires, seine Brille, das Duschmittel, der Rasierapparat, sein Aktenkoffer, der Papierblock, der Kugelschreiber, die Kaffeetasse, der Regenschirm – alles und jedes musste von irgendwem irgendwo erst einmal hergestellt worden sein. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass sich der Vermögensverwalter von Luft ernährt. Beginnt sein Arbeitstag, haben bereits Tausende von Bauern und Landarbeiterinnen, Bäcker, Metzger, Arbeiterinnen und Arbeiter in Zuckermühlen, Teigwaren- und Getränkefabriken, Lastwagenfahrer und Angestellte in den Supermärkten ein Riesenpensum Arbeit geleistet, damit sich der Vermögensverwalter mindestens dreimal täglich vielseitig und ausreichend ernähren kann, um seine Arbeit mit vollen Kräften und bei bester Gesundheit leisten zu können. Und falls er dennoch eines Tages ernstlich erkranken oder gar von einem Unfall betroffen sein sollte, steht ihm von der Apothekerin und der Physiotherapeutin über die Krankenschwester bis zum Augenarzt oder dem Chirurgen wiederum ein Riesenheer an extra hierfür ausgebildeten Berufsleuten zur Verfügung, die dafür sorgen, dass der Vermögensverwalter seine Arbeit so schnell wie möglich wieder aufnehmen kann. Wir könnten jetzt noch von der Coiffeuse des Vermögensverwalters sprechen, von der Verkäuferin, welche ihn bei der Wahl einer neuen Krawatte berät, von den Mitarbeiterinnen des Callcenters, die seine telefonischen Anfragen an die richtigen Stellen weiterleiten, vom Informatiker, der für ihn stets die neuesten Computerprogramme installiert, von den Männern von der Kehrichtabfuhr oder vom Schneeräumungsdienst, die dafür sorgen, dass die Aus- und Einfahrt zu seinem Parkplatz jederzeit ungehindert passierbar ist, von den Angestellten des öffentlichen Abwasserdienstes, welche Kanäle und Abwasserrohre von Abfall befreien, damit es keine Überschwemmungen gibt, von den Köchen und den Kellnerinnen in dem Spezialitätenrestaurant, wo er sich mit Kunden oder Geschäftspartnern regelmässig zum Arbeitslunch trifft – die Liste all jener Menschen, ohne deren Arbeit der Vermögensverwalter seine eigene berufliche Tätigkeit nicht einen einzigen Tag lang ausüben könnte, liesse sich ins schier Unendliche ausdehnen und man könnte wohl leicht damit ein ganzes Buch füllen.
Eigentlich wäre es daher bloss ein selbstverständliches Gebot der Fairness, wenn der Vermögensverwalter zumindest einen Teil seines weit überdurchschnittlichen Einkommens, welches er am Ende jedes Monats auf seinem Konto hat, an all jene weitergeben würde, die mit so viel Einsatz und Fleiss dazu beigetragen haben, dass er seine Tätigkeit überhaupt ausüben kann. Man könnte nun lange und ausführlich darüber diskutieren, wie gross der Anteil sein müsste, den er von seinem Einkommen dafür abzweigen müsste, damit er ein gutes Gewissen haben könnte, sich nicht auf Kosten anderer bereichert zu haben. Eigentlich gibt es darauf nur eine einzige wirklich logische, einleuchtende Antwort: Er müsste von seinem eigenen Einkommen genau so viel abziehen und an alle, die ihm zu dessen Erzielung verholfen haben, weitergeben, bis alle – inklusive er selber – den gleichen Anteil am gesamten Einkommen aller hätten. Denn der Vermögensverwalter ist ja nicht der Einzige, der sich an der Arbeit anderer bereichert. Alle sind auf berufliche Tätigkeiten unzähliger anderer angewiesen, damit sie ihre eigene berufliche Tätigkeit ausüben können. Alle bereichern sich deshalb auf Kosten anderer. Ausser natürlich jene, die einen – im Quervergleich mit sämtlichen anderen Berufen – unterdurchschnittlichen Lohn verdienen. Bei ihnen ist es genau umgekehrt. So wie alle überdurchschnittlich Verdienenden sich auf Kosten anderer bereichern, so wird allen unterdurchschnittlich Verdienenden ein Teil ihres Lohnes, auf den sie eigentlich Anspruch hätten, vorenthalten. Wenn wir daher auf diesem Gedankenweg schliesslich zur Forderung nach einem Einheitslohn gelangen, dann ist das bloss so etwas Simples und Logisches, wie es zum Beispiel in jedem afrikanischen Dorf üblich war, bevor das Land von den Europäern erobert wurde: Kamen die Männer gegen Abend von der Jagd nach Hause – der eine hatte zwei Affen gefangen, der andere nur einen, wieder einer gar vier und andere überhaupt keinen –, dann wurde das erlegte Fleisch in genauso viele gleich grosse Stücke zerlegt, dass alle Männer, Frauen und Kinder des Dorfes den genau gleich grossen Anteil daran zu essen bekamen.
Denken wir das Ganze logisch weiter, dann müsste ein Einheitslohn freilich nicht nur innerhalb eines einzelnen Landes, sondern weltweit gelten. Denn, um auf das Beispiel unseres Vermögensverwalters zurückzukommen: Höchstwahrscheinlich stammt mindestens die Hälfte aller Lebensmittel, die er verzehrt, von Ländern ausserhalb der Schweiz, Abertausende Menschen von Spanien über Tunesien und Brasilien bis nach Australien und Vietnam haben schwerste Arbeit dafür geleistet, dass sich der Vermögensverwalter jeden Tag so abwechslungsreich und üppig ernähren kann. Eine unabsehbare Zahl von hart arbeitenden und wenig verdienenden Frauen in Rumänien, Bangladesch und China haben all die Kleider genäht, mit denen sich der Vermögensverwalter bei seinen Kunden so elegant präsentiert. Weder sein Computer, sein Smartphone noch sein Auto stünden ihm zur Verfügung, wenn sie nicht von Arbeiterinnen und Arbeitern in Taiwan, Japan, Südkorea oder China mit einem Riesenaufwand an Fleiss, Sorgfalt und Präzision hergestellt worden wären und wenn nicht unzählige Männer in Chile, Polen oder Südafrika jeden Tag ihr Leben aufs Spiel setzten, um noch aus den gefährlichsten Gruben und Schächten tief unter der Erde all jene Metalle und Stoffe ans Tageslicht zu befördern, welche zur Herstellung aller dieser Geräte unerlässlich sind. Mit jedem Dollar, der über dem weltweiten Durchschnittslohn liegt, bereichert sich der Vermögensverwalter Tag für Tag auf Kosten anderer. Mit jedem Dollar, den ein Kaffeebauer in Costa Rica, ein Kohlearbeiter in Argentinien oder eine Teppichknüpferin in Pakistan weniger verdient als den weltweiten Durchschnittslohn, wird ihnen allen jener gerechte Anteil am globalen wirtschaftlichen Gesamtgewinn vorenthalten, der sich ohne ihre tägliche Plackerei und ihr tägliches Elend in Sekundenbruchteilen in Nichts auflösen würde.
«Der Unterschied zwischen so genannt höherer – gut bezahlter – und so genannt einfacherer – schlecht bezahlter – Arbeit», sagte Karl Marx, «beruht auf blossen Illusionen und hat einzig und allein mit der hilfloseren Lage derer zu tun, die weniger Macht haben, den echten Wert ihrer Arbeit zu ertrotzen.» Was sollte man dem noch beifügen. Höchstens vielleicht noch so viel: Die nächste Initiative kommt bestimmt. Vielleicht ist es ja dann eine 1:1-Initiative. Aber eine, die nicht nur innerhalb jedes einzelnen Unternehmens Gültigkeit haben soll. Und auch nicht nur innerhalb eines einzelnen Landes. Sondern weltweit.
Mittwoch, 30. Oktober 2013
Eine Ablenkung vom Hauptproblem?
Die 1:12-Initiative ist ja sehr sympathisch. Aber wir sollten nicht nur über jene 4400 «Abzocker» diskutieren, die von einer Reduktion der Lohnschere auf 1 zu 12 unmittelbar betroffen wären. Wir sollten vor allem über den Kapitalismus diskutieren, seine immer deutlicher sichtbaren inneren Widersprüche, seine immer drastischere Ausmasse annehmende Zerstörungskraft. Wir sollten über den Irrglauben eines immerwährenden Wachstums diskutieren, das uns früher oder später in eine Selbstvernichtung der gesamten Menschheit führen wird. Wir sollten darüber diskutieren, dass nicht nur diese 4400 Topmanager «Abzocker» sind, sondern wir alle «Abzocker» sind gegenüber dem «Rest» der Welt. So gesehen ist die 1:12-Initiative zwar eine gute Sache, zugleich aber doch leider auch eine Ablenkung vom eigentlichen Hauptproblem. Thomas Schwendener hat eben schon recht, wenn er im «Vorwärts» vom 25. Oktober 2013 schreibt: «Ob die Initiative nun angenommen oder verworfen wird, es wird alles beim Alten bleiben. Es mag kleine Umschichtungen geben, da und dort eine Erhöhung der Löhne oder eine Firmenpleite. Aber das Fundament lässt man bestehen.»
Sonntag, 27. Oktober 2013
Zeichen und Wunder
Da geschehen ja schon Zeichen und Wunder: Volksinitiativen werden umgesetzt, noch bevor über sie abgestimmt worden ist...
Donnerstag, 24. Oktober 2013
Kapitalismus schon bald überwunden?
Unglaublich, wie unsere politischen und wirtschaftlichen Machtträger ins Geifern und Schwitzen geraten, bloss weil man ein paar so harmlose und selbstverständliche Dinge fordert wie einen existenzsichernden Mindestlohn oder eine maximale Lohnschere von 1 zu 12. Es gehe dabei doch um nichts anderes als «die Unternehmer zu entmündigen und unter staatliche Aufsicht zu stellen» und auf diese Weise «den Kapitalismus zu überwinden» - so wortwörtlich der freisinnige Bündner Ständerat Martin Schmid in der «Südostschweiz» vom 10. Oktober 2013. Wie schön, wenn es tatsächlich so einfach wäre, den Kapitalismus zu überwinden!
Späte Einsicht
Ausgerechnet im Jahr ihres vielgefeierten 125jährigen Bestehens hat die schweizerische Sozialdemokratie wohl eines der unrühmlichsten Kapitel ihrer Parteigeschichte geschrieben. Offensichtlich weit mehr darauf bedacht, ihren «Regierungspartnern» nicht auf die Füsse zu treten statt sich in aller Klarheit und Deutlichkeit für die Bewahrung humanitärer Traditionen unseres Landes auszusprechen, ist SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga in ihrer Funktion als Justizministerin zur wichtigsten Wortführerin jener Asylgesetzverschärfungen geworden, denen das Schweizer Volk am 9. Juni 2013 schliesslich mit einer Mehrheit von 78,5 Prozent zugestimmt hat und die unter anderem zur Abschaffung des Botschaftsasyls geführt haben, dank dem verfolgte und Schutz suchende Menschen bisher in ihrem jeweiligen Herkunftsland auf einer Schweizer Botschaft ein Asylgesuch stellen konnten und dadurch nicht gezwungen waren, gefährliche Fluchtwege durch Kriegsgebiete oder übers Meer auf sich zu nehmen. Dass sich die SP nicht einmal zur Ergreifung des Referendums gegen diese Asylgesetzrevision durchringen konnte, dass die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage und damit auch zur Abschaffung des Botschaftsasyls mit über 78 Prozent dermassen hoch ausfiel und dass, wie eine entsprechende Umfrage ergeben hat, sogar traditionell SP-Wählende zu 54 Prozent dieser Vorlage zustimmten – dies alles wäre wohl kaum möglich gewesen, wenn die gleiche Gesetzesvorlage von einer «bürgerlichen» Bundesrätin vertreten worden wäre oder wenn Bundesrätin Sommaruga Klartext gesprochen hätte, statt sich ängstlich hinter dem so genannten «Kollegialitätsprinzip» zu verstecken. Es klingt schon mehr als zynisch, wenn Simonetta Sommaruga nun plötzlich – angesichts der immer dramatischere Ausmasse annehmenden Flüchtlingstragödie vor den Küsten Siziliens und Lampedusas – in einem Gespräch mit Radio SRF einräumt, die Wiedereinführung des Botschaftsasyls wäre, um das Flüchtlingsproblem zu lindern, allenfalls «eine Überlegung wert». Wie wenn sie das alles nicht schon vorher gewusst hätte und wie wenn nicht in den vergangenen zwanzig Jahren bereits rund 20‘000 Menschen auf ihrer Flucht über das Mittelmeer ihr Leben verloren hätten!
Ist das der Preis, den die Sozialdemokratie für ihre Beteiligung an der Regierungsmacht zu bezahlen hat? Wenn dem so wäre und das weiterhin so bliebe, dann wäre am 125jährigen Jubiläumsfest der SPS nicht allzu viel zu feiern gewesen…
Ist das der Preis, den die Sozialdemokratie für ihre Beteiligung an der Regierungsmacht zu bezahlen hat? Wenn dem so wäre und das weiterhin so bliebe, dann wäre am 125jährigen Jubiläumsfest der SPS nicht allzu viel zu feiern gewesen…
Mittwoch, 9. Oktober 2013
Der Staat als «Bösewicht»
«Lohndiktat vom Staat?» - mit diesem Slogan wollen uns die Gegner der 1:12-Initiative weismachen, dass eine gesetzliche Beschränkung der maximalen Lohnschere zwischen Tiefst- und Höchsteinkommen so etwas wäre wie ein unnötiger, unzulässiger, schädlicher und deshalb unbedingt zu bekämpfender Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen und der Wirtschaft. Dabei aber wird gänzlich ausgeklammert, dass unsere Löhne schon längstens von einer viel höheren und viel stärkeren Macht bestimmt werden, als es der Staat jemals gewesen ist. Diese Macht ist der so genannte «Freie Markt», der das einzelne Unternehmen dazu zwingt, mit möglichst geringen Lohnkosten eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, um sich im gegenseitigen Konkurrenzkampf mit anderen Unternehmen behaupten zu können. Aber es ist eben viel einfacher, den Staat als «Bösewicht» hinzustellen, weil man sich - mit den Politikern, den Gesetzen, den Steuern, usw. - darunter etwas ganz Konkretes vorstellen kann, während der «Freie Markt» ein unsichtbares und viel weniger konkretes Machtgebilde darstellt, das sich - im Gegensatz zu den vom Volk gewählten Politikerinnen und Politikern - erst noch jeglicher demokratischer Kontrolle entzieht. Dass diejenigen, welche das «Lohndiktat vom Staat» bekämpfen, nicht mit der gleichen Vehemenz auch das ungleich viel schlimmere «Lohndiktat vom Freien Markt» bekämpfen, ist der beste Beweis dafür, dass es ihnen eben nicht so sehr um das Wohl der arbeitenden Menschen geht, sondern weit mehr darum, dass sich an den bisherigen Rahmenbedingungen einer «freien» Wirtschaftsordnung, die ein immer grösseres Auseinanderdriften zwischen schlecht bezahlter Arbeit auf den untersten Etagen und exorbitanter Gewinnanhäufung auf den obersten Etagen der gesellschaftlichen Machtpyramide zur Folge hat, möglichst nichts ändert.
Freitag, 4. Oktober 2013
Die Macht der Gewohnheit
Wie sich doch die Zeiten ändern. Und wie doch das Absurdeste und «Abnormalste», was man sich vorstellen kann, dennoch mit der Zeit zum «Normalen» wird, wenn man sich nur über genug lange Zeit hinweg daran gewöhnt hat. Hätte nämlich jemand vor 20 oder 30 Jahren behauptet, in der Schweiz würde je einmal jemand zwölfmal mehr verdienen als ein anderer, hätte man ihn vermutlich für verrückt erklärt. Heute erklärt man jene für verrückt, die bloss das gesetzlich festschreiben möchten, was eben noch undenkbar gewesen wäre. Werden wir, wenn es so weitergeht, in 20 oder 30 Jahren über eine 1:100-Initiative diskutieren und werden dann jene, die heute als «verrückt« betrachtet werden, wieder als «normal» und «vernünftig» gelten oder umgekehrt oder was vielleicht sonst noch alles? «Glücklicherweise», so beschrieb Gottfried Keller die Schweiz des Jahres 1860, «gibt es bei uns keine ungeheuer reichen Leute, der Wohlstand ist ziemlich verteilt; lass aber einmal Kerle mit vielen Millionen entstehen, und du wirst sehen, was die für einen Unfug treiben.»
Unbegreifliche Aufregung
Arbeitgeberverbände und bürgerliche Politiker warnen: Falls die 1:12-Initiative der Juso angenommen würde, hätte dies zur Folge, dass heutige Grossverdiener künftig auf eine Lohnsumme von insgesamt 1,5 Milliarden Franken verzichten müssten, was wiederum bedeuten würde, dass sich die jährliche Summe der heutigen AHV-Beiträge um 125 Millionen Franken reduzieren würde. Da gäbe es doch eine ganz einfache Lösung, oder nicht? Wenn sich die Gegner einer gesetzlich festgelegten maximalen Lohnbandbreite schon so grosse Sorgen um die Altersvorsorge machen, könnten sie ja 10 Prozent des Geldes, das sie bei den Managerlöhnen einsparen würden, der AHV-Kasse zur Verfügung stellen. Der AHV ginge es dann sogar noch besser als jetzt und den betroffenen Firmen des Grosshandels, der Finanz- und Versicherungsbranche stünde erst noch weit über eine Milliarde Franken gespartes Geld zur Verfügung, das sie vielleicht für Gescheiteres brauchen können als dafür, einzelnen Topmanagern Lohnsummen auszuzahlen, die man nicht einmal mit luxuriösestem und verschwenderischstem Lebensstil je wieder loszuwerden vermag.
Freitag, 27. September 2013
Volk belogen
Die
heutige Kriegsmaterialverordnung, wonach Waffen und Munition nicht in Länder
geliefert werden dürfen, in denen «Menschenrechte systematisch und
schwerwiegend verletzt werden», geht dem Ständerat angesichts sinkender Erträge
der Schweizer Rüstungsindustrie zu weit. So werden also, wenn auch der
Nationalrat auf diese Linie einschwenkt, schon bald Schweizer Waffen auch in
Länder geliefert werden können, in denen Menschen wegen ihrer politischen
Gesinnung ins Gefängnis geworfen und gefoltert werden. Eine schallende Ohrfeige
an all jene, die noch daran geglaubt haben, wichtige humanitäre
Errungenschaften könne man nicht einfach so mir nichts dir nichts von einem Tag
auf den andern über Bord werfen. Könnte man doch jetzt die Zeit um 41 Jahre
zurückdrehen. So lange nämlich, bis fast auf den Tag genau, ist es her, als am
24. September 1972 über eine vom Schweizerischen Friedensrat initiierte
Volksinitiative, welche ein generelles Exportverbot für Waffen forderte,
abgestimmt wurde. Kaum zu glauben, aber wahr: Um eine gemäss Meinungsumfragen
sich abzeichnende Annahme dieser Initiative zu verhindern, versprach der
damalige Vorsteher des Militärdepartements, Bundesrat Rudolf Gnägi, zukünftig
würden Bewilligungen für Kriegsmaterialexporte «sehr streng und restriktiv»
behandelt. Die Rechnung ging auf: Eine knappe Mehrheit der Bevölkerung –
nämlich 50,3 Prozent – glaubten den Worten des Bundesrates und lehnten die
Initiative ab. Bloss 8000 Schweizerinnen und Schweizer hätten genug kritisch bleiben
müssen und sich nicht von ihrer Überzeugung abbringen lassen dürfen – kein einziger
Panzer, keine einzige Pistole, kein Schuss Munition hätte seither je unser Land
verlassen. Weshalb gibt es eigentlich noch kein Gesetz, wonach Versprechungen,
welche von Politikern einmal ans Volk abgegeben wurden, nicht einfach zu einem
beliebigen späteren Zeitpunkt sang- und klanglos wieder gebrochen werden
dürfen?
Dienstag, 24. September 2013
Geschichtsträchtige Tessiner Volksabstimmung
Der
22. September 2013 müsste eigentlich in die Geschichte der Schweiz eingehen als
der Tag, an dem zum ersten Mal eine Volksabstimmung stattfand über etwas, was
es gar nicht gibt. Die ominöse Burka nämlich, über welche die Tessinerinnen und
Tessiner an diesem Tag abgestimmt haben und die gemäss einer Mehrheit von 65,4
Prozent der Bevölkerung zukünftig im öffentlichen Raum nicht mehr getragen
werden darf, wurde in Tat und Wahrheit auf dem Gebiet des gesamten Kantons noch
gar nie gesichtet – ausser bei einer Frau, welche für die besagte
Volksinitiative Unterschriften gesammelt und sich zu diesem Zweck als
Burkaträgerin verkleidet hatte. Leben wir tatsächlich schon in einer so
vollkommenen Welt, dass uns die Probleme in der realen Wirklichkeit ausgegangen
sind und sich neue politische Themen nur noch in der Welt des Irrealen und der
Fiktionen finden lassen? Oder ist es so, dass sich mit Dingen, die man nicht
kennt, viel leichter Angst machen lässt als mit Dingen, die man kennt und die
einem daher auch vertraut sind? Dass dem tatsächlich so sein könnte, scheint
auf der Hand zu liegen, hat sich doch bei sämtlichen Abstimmungen der
vergangenen Jahre, bei denen es um das Zusammenleben zwischen Menschen
«einheimischer» und «ausländischer» Herkunft ging, bestätigt, dass der Grad der
«Fremdenfeindlichkeit» just in dem Masse zunimmt, als «einheimische» und
«ausländische» Menschen nicht etwa mehr, sondern,
ganz im Gegenteil, weniger Kontakt
zueinander haben. Drum, wer zukünftig Abstimmungen gewinnen und sich damit
politisch profilieren möchte, sucht am besten weitere, neue Themen in der Welt
des Irrealen und der Fiktion. Wie wäre es zum Beispiel mit einer
Volksinitiative zur Einführung einer Abschussgenehmigung für allfällig im
Oberwallis oder im Berner Oberland auftauchende Dinosaurier? Oder mit der
Einführung einer unbefristeten und bedingungslosen Verweigerung des schweizerischen
Bürgerrechts für Einwanderer aus ausserirdischen Galaxien? Oder mit einem neuen
Bundesgesetz über Sicherheitsmassnahmen bei einer Tsunami-Katastrophe?
Mittwoch, 11. September 2013
An den Haaren herbeigezogen
Den Verteidigern der bisher exorbitanten Lohnunterschiede von bis zu 1:500 innerhalb der gleichen Firma scheint jedes Mittel recht zu sein, um zu verhindern, dass sich am Status Quo etwas ändert. Nun hat sich der Schweizerische Gewerbeverband - aufgrund einer von ihm selber in Auftrag gegebenen und bezahlten Studie der Universität St. Gallen! - sogar zur Behauptung verstiegen, eine Annahme der 1:12-Initiative würde dazu führen, dass jährlich der AHV 2,6 Milliarden Franken und dem Bund bis zu 1,6 Milliarden Franken Steuererträge entgehen würden. Eine schleierhafte und völlig an den Haaren herbeigezogene Behauptung, bleibt doch die jährliche Lohnsumme - und die damit verbundenen Steuern und Abgaben - insgesamt auch dann konstant, wenn die Tiefstlöhne - und das ist schliesslich das Ziel der 1:12-Initiative - in gleichem Masse angehoben werden, wie die Höchstlöhne gesenkt werden. Es ist ja das gute Recht jener, die sich gegen diese Initiative wehren, ihre Meinung kundzutun. Aber dann sollen sie wenigstens Argumente ins Feld führen, die stichhaltig sind und nicht auf blosser Angstmacherei beruhen.
Montag, 9. September 2013
Abstimmung mit Signalwirkung
Es geht am 22.
September eben nicht, wie uns die Befürworter einer Liberalisierung der
Öffnungszeiten für Tankstellenshops weismachen wollen, nur um Bratwürste. Wenn
nämlich erst einmal die Tankstellenshops rund um die Uhr sämtliche Artikel
verkaufen dürfen, wird die Konkurrenz nur allzu schnell danach rufen, möglichst
gleich lange Spiesse zu bekommen. Bereits liegen im Nationalrat drei Vorstösse
auf dem Tisch, die in aller Deutlichkeit zeigen, wohin die Reise gehen würde:
Die Motion Lombardi (CVP) fordert längere Ladenöffnungszeiten in allen
Kantonen, mit der Motion Abate (FDP) soll die Sonntagsarbeit flächendeckend
eingeführt werden und die Motion Bertschy (GLP) verlangt schweizweit den
24-Stunden-Arbeitstag für Läden, die kleiner sind als 120 Quadratmeter. Deshalb
hat die Abstimmung vom 22. September eine wichtige Signalwirkung, und zwar
hoffentlich nicht in Richtung einer allgemeinen 24-Stunden-Arbeitsgesellschaft,
denn, so eine unmittelbar betroffene Tankstellenshop-Verkäuferin: «Es ist
wirklich zermürbend mit all diesen Versuchen, unsere Arbeitszeiten zu verlängern.
Immer dieser Druck, immer mehr, immer länger, das ist fast nicht zum Aushalten.
Hoffentlich merken das die Leute. Hoffentlich sagen sie Nein.»
Abonnieren
Posts (Atom)
